Adressänderung!
Unsere neue Anschrift lautet:
Gewässerunterhaltungsverband Hasel/Lauter/Werra
5. Tongraben 2
98617 Meiningen
Verbandsschau 2023
Wie im vergangenen Jahr führen wir gemeinsam mit der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen eine Verbandsschau durch. Diese wird mit einer Gewässerschau gemäß § 74 Wasserhaushaltsgesetz verbunden.
Die Verbandsschau findet am 05.12.2023 ist am „Flohbach-Nesselbach“ in Floh-Seligenthal von der Lindenstraße 13 bis zur Einmündung in die Schmalkalde (ca. 2,5 km) und am 06.12.2023 an der „Herpf“ in Herpf/Ortsteil Meiningen von der Brücke Umfahrung zur L 1124 bis Ringweg 11 (ca. 1,5 km) statt.
Treffpunkt Floh-Seligenthal:
05.12.2023 um 10:00 Uhr in Floh-Seligenthal Lindenstraße 13
Treffpunkt Herpf:
06.12.2023 um 09:00 Uhr an der Brücke Umfahrung zur L 1124
Die Gewässerschau ist öffentlich, die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, sich zu den besichtigten Abschnitten zu äußern.
Bei Durchführung der Gewässer- bzw. Verbandsschau entsteht die Notwendigkeit, in der Ortslage Grundstücke durch die Schaukommission und die Schaubeauftragten zu betreten. Das Betretungsrecht ist gesetzlich geregelt und begründet sich auf § 101 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz.
Durch die öffentliche Bekanntgabe über die Gewässer- und Verbandsschau und das Betretungsrecht werden hiermit laut § 74 Abs. 6 ThürWG die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der anliegenden Grundstücke und Gewässer informiert.
Ansprechpartner für die Gewässerschau bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen ist Herr Herrmann (Tel.: 0 36 93/48 58 372) sowie für die Verbandsschau des Gewässerunterhaltungsverbandes Hasel/Lauter/Werra Herr Radtke (Tel.: 0 36 93/88 47 883).
Unsere in 2022 abgeschlossenen Bauprojekte in der Gewässerunterhaltung
Entwicklung eines leitbildkonformen Ufergehölzbestandes
Mittel- bis langfristiges Maßnahmenziel ist die Entwicklung eines aus standortgerechten Arten aufgebauten nahezu geschlossenen Ufergehölzbestandes an der Truse.
In Vorbereitung für die Gehölzpflanzungen in 2023 wurde standortfremder Gehölze (Fichten) am Gewässerufer bzw. unmittelbaren Gewässerumfeld gefällt.
Instream River Training
Zur Sicherung eines Uferabbruches wurde zunächst die Böschung wiederhergestellt und gesichert. Durch den Einbau von Strömungsablenkern soll ein wiederholtes Abbrechen verhindert werden.
An einer anderen Stelle wurde durch den Einbau von Steinbuhnen der Stromstrich so verändert, dass ein Unterspülen der vorhandenen Sicherung entgegengewirkt wird. Zudem wird wird der Unterhaltungsaufwand in diesem Gewässerabschnitt reduziert.
Sicherung Infrastruktur
Der Eichelbach ist in dem betroffenen Bereich stark eingetieft. Dies führte zu Uferabbrüchen. Die Problematik besteht bereits seit mehreren Jahren und hat sich nach dem Starkregenereignis im April 2022 verstärkt.
Um eine weitere Eintiefung zu verhindern, wurde die Sohle stabilisiert und der Böschungsfuß gesichert.
Entwicklung eines leitbildkonformen Ufergehölzbestandes
Der Fambach ist in dem betroffenen Bereich fast völlig gehölzlos. Durch die Gehölze ökologisch aufgewertet. Es können sich naturnahme Gewässerstrukturen entwickeln. Durch den Gehölzsaum wird das Gewässer beschattet, wodurch eine Erhöhung der Wassertemperaur reduziert wird. Das Gewässerklima wird nachhaltig verbessert und die Ufer naturnah gesichert.
Verbandsschau 2022
Am 13.12.2022 und 14.12.2022 führten wir unsere jährliche Verbandsschau in Verbindung mit einer Gewässerschau gemäß § 100 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 74 Thüringer Wassergesetz durch.
Unter nachfolgendem Button finden Sie die Protokolle der Verbandsschau.
Jahresabschluss 2021
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2021 wurde am 28.11.2022 der Verbandsversammlung vorgestellt und einstimmig beschlossen. Unter dem Link "Maßnahmenliste 2021" finden Sie die in 2021 von unseren Flussarbeitern durchgeführten Maßnahmen.
Gewässerunterhaltung in Bildern 2021
Nachfolgend haben wir Ihnen einige vorher/nachher Bilder von Unterhaltungsmaßnahmen aus dem letzten Jahr zusammengestellt, welche von unseren Flussarbeitern durchgeführt wurden.
Der Biber ist in unserem Verbandsgebiet angekommen!
Der Biber wurde vom Menschen ausgerottet und war ca. 400 Jahre lang verschwunden. Nun kehrt er langsam in unsere Landschaft zurück. Vor seiner Ausrottung war er auch in Thüringen flächendeckend vorhanden. Ortsbezeichnungen, wie Bibra oder Bieberbach, erinnern noch heute an ihn. Seit 2007 ist er in Thüringen wieder beheimatet.
Auch an einzelnen Gewässern im Gebiet des Unterhaltungsverbandes ist der Biber wieder anzutreffen, u.a. an der Schönau, am Unterharlesbach oder an der Nordheimer Grüne.
Lesen Sie hier den Artikel im Meininger Tageblatt vom 08.01.2021!
"Biberdamm fachkundig entfernt"
Sigrid Nordmeyer
Meiningen-Nordheim - Das Aufgebot an Fachleuten war groß. Die kundige Beseitigung eines Biberdammes sieht man nicht alle Tage. Und Tierfreunde wissen, wie sehr eine heimisch gewordene Biberfamilie die Gemüter erregen kann. Manche behaupten sogar, dass es regelrechte "Bibergegner" gebe. Schäden in der Land- und Forstwirtschaft würden allzu häufig aufgebauscht. Andere wiederum finden die Tiere einfach nur putzig.
Den vollständigen Artikel lesen Sie auf www.insuedthüringen.de.
Wo der Biber gestaltet, da entstehen manchmal Konfliktsituationen!
Biber stauen unsere Gewässer auf. Dort, wo der Mensch die Gewässer und deren Ufer intensiv nutzt, da treten Konflikte auf.
Wichtig ist es, miteinander zu reden! Denn Reden bringt Segen!
Wer einen Biberdamm vorsätzlich entfernt, beschädigt oder zerstört, der begeht eine Straftat!
Auf dem Bild ist einer von vier Dämmen in der Nordheimer Grüne zu sehen.
Durch den Biberdamm wird der ordnungsgemäße Wasserabfluss in der Nordheimer Grüne nicht mehr gewährleistet und somit ist die Oberflächenentwässerung in der naheliegenden Ortslage gefährdet.
Der Gewässerunterhaltungsverband ist für die Herstellung bzw. Sicherung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses zuständig.
Der Biber ist eine nach Naturschutzrecht streng geschützte Tierart. Da für diese Tiere und ihre Lebensstätten naturschutzrechtliche Zugriffsverbote bestehen, war im vorliegenden Fall zu prüfen, inwieweit diese Verbote mittels naturschutzrechtlicher Ausnahme oder Befreiung überwunden werden können. Zur Prüfung des Anliegens sowie zur sachgerechten Entscheidungsfindung fanden gemeinsame Vor-Ort-Beratungen mit der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Wasserbehörde, dem Gewässerunterhaltungsverband Hasel/Lauter/Werra, der Gemeinde Grabfeld und der Natura 2000-Station „Grabfeld“ statt
Der Gewässerunterhaltungsverband stellte einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Verboten des § 44 BNatSchG zur Entnahme des Biberdammes bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde. Der Gewässernterhaltungsverband Hasel/Lauter/Werra (GUV) erhielt eine Ausnahme gemäß § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG von den Verbotsvorschriften des besonderen Artenschutzes gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG zur Beseitigung eines Biberdamms sowie zur Vereitelung eines neuerlichen Dammbaus.
Auf dem Bild ist der Zustand des Gewässers nach der Beseitigung des Dammes zu sehen.
Beseitigung des Biberdammes
Vergrämungsmaßnahme
Anbringung einer Sperre mit Plastikkanistern
Ausgleich des Eingriffes
Aufwertung des Biberhabitats mit 25 Weidensetzstangen