Brückentage und Betriebsurlaub des GUV Hasel/Lauter/Werra

Der Gewässerunterhaltungsverband ist an folgenden Tagen nicht besetzt:

Freitag, den 4. Oktober 2024 (Tag nach dem „Tag der Deutschen Einheit“)

Montag, den 23. Dezember 2024 bis einschließlich Donnerstag, den 1. Januar 2025 (Betriebsurlaub)

 
In dringenden Fällen, wie z. B. Schäden infolge von Hochwasser, Starkregen- und Sturmereignissen kontaktieren Sie uns bitte unter folgender 
 Mobilfunknummer 0171-6497899 oder unter folgender Mail-Adresse: [email protected].

 

Verbands- und Gewässerschau 2024

Unsere diesjährige Verbandsschau führen wir wie in den vergangenen Jahren gemeinsam mit der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen durch. Die Verbandsschau wird mit einer Gewässerschau nach § 74 Wasserhaushaltsgesetz verbunden.

Für die Gewässer- bzw. Verbandsschau am 21.10.2024 ist die Begehung des Fließgewässers „Katz“ in Mehmels und Wasungen sowie am 22.10.2024 die Begehung des Fließgewässers „Herpf“ in Gerthausen und Schafhausen geplant. 

Treffpunkt Gewässer „Katz“ in Mehmels: 

21.10.2024 um 09:00 Uhr - 1. Treffpunkt: am Dorfbackhaus, Abschnitt in Ortslage 
ca. 600 m von der Bogenbrücke bis Ortsausgang (Richtung Wahns) 
2. Treffpunkt: im Grasgarten, Abschnitt in Ortslage ca. 900 m Grasgarten bis Stallanlage 


Treffpunkt Gewässer „Katz“ in Wasungen: 

21.10.2024 ca. 11:00 Uhr – Treffpunkt: Aluminiumstraße (Garagen), Abschnitt in Ortslage ca. 1,3 km Mündung Katzbach in Werra bis Tubex Wasungen GmbH


Treffpunkt Gewässer „Herpf“ in Gerthausen: 

22.10.2024 um 09:00 Uhr – Treffpunkt: Parkplatz hinter Schafhäuser Str. 53, Abschnitt in Ortslage ca. 800 m von Weyersmühle bis Ortsausgang (Richtung Schafhausen) 


Treffpunkt Gewässer „Herpf“ in Schafhausen: 

22.10.2024 ca. 11:00 Uhr – Treffpunkt: Wirtschaftsweg Richtung Agrargenossenschaft, 

Abschnitt außerhalb Ortslage ca. 800 m Herpf von Brücke Lindenstraße zur Brücke Dorfstraße

 

Die Gewässerschau ist öffentlich, die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, sich zu den besichtigten Abschnitten zu äußern.

 

Bei Durchführung der Gewässer- bzw. Verbandsschau entsteht die Notwendigkeit, in der Ortslage Grundstücke durch die Schaukommission und die Schaubeauftragten zu betreten. Das Betretungsrecht ist gesetzlich geregelt und begründet sich auf § 101 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz.


Durch die öffentliche Bekanntgabe über die Gewässer- und Verbandsschau und das Betretungsrecht werden hiermit laut § 74 Abs. 6 ThürWG die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der anliegenden Grundstücke und Gewässer informiert.

 

Ansprechpartnerin für die Gewässerschau bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen ist Frau Heidrich 
(Tel.: 0 36 93/48 58 342) sowie für die Verbandsschau des Gewässerunterhaltungsverbandes Hasel/Lauter/Werra 
Herr Radtke (Tel.: 0 36 93/88 47 883).

1. Gemeinsamer Hochwasserinformationstag

am 23.05.2024 in Bad Salzungen

Die Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hat eindrücklich gezeigt, dass die Vorbereitung auf Extremwetterereignisse intensiv vorangetrieben werden muss. Denn eines ist gewiss: Solche Ereignisse können auch bei uns in Thüringen zukünftig häufiger auftreten und extremer ausfallen, als bisher beobachtet. 

Für die Schadensbegrenzung im Hochwasserfall ist die Vernetzung und damit die Kommunikation und Information der Akteure vor Ort untereinander von entscheidender Bedeutung. 

Daher organisierten die Gewässerunterhaltungsverbände GUV Hörsel/Nesse (GUV 6), GUV Felda/Ulster/ Werra (GUV 7) und GUV Hasel/Lauter/Werra (GUV 8) am 23.05.2024 einen 1.  Gemeinsamen Hochwasserinformationstag. 

Im Fokus der Veranstaltung stand die Informationen über bekannte Hochwasserrisiken in der Region, Verantwortlichkeiten bei der Hochwasservorsorge und -abwehr, Meldewege im Hochwasserfall sowie vorhandene Unterstützungsangebote. Die Vertreter der zuständigen Ministerien gaben Auskunft über konkrete Vorsorgemöglichkeiten. 
Die Gewässerwässerunterhaltungsverbände berichteten über Ihre Erfahrungen mit Hochwässern und Starkregenereignissen in ihren Verbandsgebieten und gaben einen kleinen Einblick in Ihre tägliche Arbeit.  

Den Gewässerunterhaltungsverbänden kommen als wasserwirtschaftliche Kompetenzstellen in der Region im Zuge der Starkregenvorsorge und -bewältigung eine wichtige Bündelungsfunktion vor Ort zu. 

Von besonderer Bedeutung ist hier die Vernetzung der Wasserwehrdienste vor Ort, der Fachberater Hochwasserschutz und der Hochwassernachrichtenzentrale, welche durch die Organisation dieser Veranstaltung angestrebt wird.

Wasserwirtschaftliche 

Tagung

am 22.05.2024 in Erfurt

Die Änderungen der klimatischen Bedingungen wirken sich  immer  stärker  auf  den  Wasserhaushalt  und  die Gewässer  aus  – mit  deutlichen  Folgen  für  Grundwasserstände,  Bodenfeuchte  oder  den  Lebensraum Gewässer.  Wasserwirtschaftliche  Extremereignisse wie Dürren und Starkregen treten häufiger und ausgeprägter auf. 

Die Folgen der klimatischen Veränderung sind auch in Thüringen spürbar. 

Aber auch stoffliche Belastungen und die fortschreitende  Degradation  vieler  Lebensräume  sowie die damit verbundenen neuen EU-Gesetzgebungsverfahren  (z.  B.  zur  Kommunalabwasser-RL  oder  VO zur  Wiederherstellung  der  Natur)  erfordern  eine  Wei-
terentwicklung  wasserwirtschaftlicher  Ansätze  und Maßnahmen. 

Vor  diesem  Hintergrund trafen sich ca. 100    Experten  und  Expertinnen  aus  Politik,  Kommunen,  Verbänden und Behörden über die künftigen Herausforderungen  um  das  Wasser  und  die  Gewässer  und über geeignete Ansätze, diesen Herausforderungen zu begegnen,  im  Rahmen  einer  wasserwirtschaftlichen Tagung zu diskutieren.

Der GUV Hasel/Lauter/Werra durfte seine Expertise in den Workshop "Gewässer" einbringen.
 


Die Truse ökologisch aufgewertet (2022 bis 2024)!

-Entwicklung einer leitbildkonformen Ufervegetation auf einer Länge von 1.800 m-

Ein naturnaher Gehölzbewuchs bringt eine Vielzahl an Vorteilen mit sich. Bachbegleitende Gehölze wirken u.a. durch die Beschattung einem Anstieg der Wassertemperaturen entgegen. Ufergehölze haben einen maßgeblichen Einfluss auf die Gewässerökologie sowie die Habitat- und Strukturvielfalt der Gewässer. Sie haben Auswirkungen auf das Abflussvermögen und können einen wesentlichen Beitrag für den Hochwasser- und Erosionsschutz sowie den Rückhalt des Wassers in der Fläche (fließende Retention) leisten.
Mit Blick auf den Klimawandel und der damit verbundenen Erhöhung der Wassertemeraturen spielt der Uferbewuchs eine bedeutende Rolle!
Durch die Intensivierung der Landnutzung haben viele Gewässer ihre natürliche Ufervegation verloren, so auch die Truse in Brotterode-Trusetal. Die Wiederherstellung eines naturnahen Ufergehölzbestandes ist ein erster Schritt, um die zerstörten Lebensräume zu reaktivieren.
Der GUV Hasel/Lauter/Werra hat sich dieser Aufgabe angenommen und führte erste Anpflanzungen an einem zusammenhängenden Abschnitt der Truse im Oberlauf durch. 

Aufnahme erster Maßnahmen im GUP 2022

Die Truse weist oberhalb von Brotterode mit Ausnahmen der standortfremden Fichten nur vereinzelt bachbegleitende Gehölze auf. Um das Gewässer ökologisch aufzuwerten, wurden erste Maßnahmen der Gewässerunterhaltung in den Gewässerunterhaltungsplan 2022 aufgenommen.



Planung der Entwicklung des Gehölzbestandes 2022

Zunächst wurde das Ingenieurbüro Wilke aus Breitungen im August 2022 mit der Erarbeitung eines Pflanzplanes zur Herstellung eines leitbildkonformen Ufergehölzbetandes beauftragt. Die Ausschreibung der Arbeiten konnte im November 2022 erfolgen.

Fällung standorttuntypischer Gehölze 2022/2023

Zur Vorbereitung der Gehölzpflanzungen wurden zunächst die standortfremden Ufergehölze - hier Gewöhnliche Fichten (Picea abies) - am Gewässerufer bzw. im unmittelbaren Gewässerumfeld gefällt. Die Fällarbeiten wurden im Dezember 2022/Anfang 2023 durch die Forstdienstleistungs "Hollandt" GmbH aus Altersbach durchgeführt.
Auf ein Roden der Wurzelstöcke wurde verzichtet, da die Nadegehölze keine Stockausschläge bilden und der Baumstumpf mittelfristig verrottet. Zudem war ausreichend Platz für die Neuanpflanzungen vorhanden.

 Gehölzanpflanzungen 2023/2024

Im Amtsblatt Nr. 4/2023 der Stadt Brotterode-Trusetal wurden die Eigentümer der Grundstücke,  welche von der Pflanzung betroffen waren, informiert. Zudem wurden sie direkt vom GUV angeschrieben. 
Am 19.04.2024 wurden die Pflanzarbeiten an der Truse abgenommen. Im Auftrag des GUV wurden von der Firma Hess & Amborn aus Bad Salzungen 720 Heister (2xv, 100-150cm, m.B.) und 720 Sträucher gepflanzt sowie 500 Weidensteckhölzer ausgebracht. Die Gehölze wurden mit Verbissschutz versehen.

Die weiterführenden Pflegearbeiten, wie das Bewässern und durchführen von Erziehungsschnitten, werden über einen Zeitraum von mind. 3 Jahren von den GUV-Mitarbeitern in regelmäßigen Abständen durchgeführt. 

Protokolle der Verbandsschauen 2023

Wie im vergangenen Jahr führten wir gemeinsam mit der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen eine Verbandsschau durch.  Diese wird mit einer Gewässerschau gemäß § 74 Wasserhaushaltsgesetz verbunden.


 



Die Protokolle der Verbandsschau können unter nachfolgendem 
Link eingesehen und abgerufen werden.

Adressänderung!

Unsere neue Anschrift lautet: 

Gewässerunterhaltungsverband Hasel/Lauter/Werra
5. Tongraben 2
98617 Meiningen

Unsere in 2022 abgeschlossenen Bauprojekte in der Gewässerunterhaltung 

Entwicklung eines leitbildkonformen Ufergehölzbestandes

Mittel- bis langfristiges Maßnahmenziel ist die Entwicklung eines aus standortgerechten Arten aufgebauten nahezu geschlossenen Ufergehölzbestandes an der Truse.

In Vorbereitung für die Gehölzpflanzungen in 2023 wurde  standortfremder Gehölze (Fichten) am Gewässerufer bzw. unmittelbaren Gewässerumfeld gefällt.

Instream River Training 

Zur Sicherung eines Uferabbruches wurde zunächst die Böschung wiederhergestellt und gesichert. Durch den Einbau von Strömungsablenkern soll ein wiederholtes Abbrechen verhindert werden. 
An einer anderen Stelle wurde durch den Einbau von Steinbuhnen der Stromstrich so verändert, dass ein Unterspülen  der vorhandenen Sicherung entgegengewirkt wird. Zudem wird wird der Unterhaltungsaufwand in diesem Gewässerabschnitt reduziert.

Sicherung Infrastruktur

Der Eichelbach ist in dem betroffenen Bereich stark eingetieft. Dies führte zu Uferabbrüchen. Die Problematik besteht bereits seit mehreren Jahren und hat sich nach dem Starkregenereignis im April 2022 verstärkt. 
Um eine weitere Eintiefung zu verhindern, wurde die Sohle stabilisiert und der Böschungsfuß gesichert. 

Entwicklung eines leitbildkonformen Ufergehölzbestandes

Der Fambach ist in dem betroffenen Bereich fast völlig gehölzlos. Durch die Gehölze ökologisch aufgewertet. Es können sich naturnahme Gewässerstrukturen entwickeln. Durch den Gehölzsaum wird das Gewässer beschattet, wodurch eine Erhöhung der Wassertemperaur reduziert wird.  Das Gewässerklima wird nachhaltig verbessert und die Ufer naturnah gesichert. 

Jahresabschluss 2021

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2021 wurde am 28.11.2022 der Verbandsversammlung vorgestellt und einstimmig beschlossen. Unter dem Link "Maßnahmenliste 2021" finden Sie die in 2021 von unseren Flussarbeitern durchgeführten Maßnahmen.


Gewässerunterhaltung in Bildern 2021

Nachfolgend haben wir Ihnen einige vorher/nachher Bilder von Unterhaltungsmaßnahmen aus dem letzten Jahr zusammengestellt, welche von unseren Flussarbeitern durchgeführt wurden. 

Der Biber ist in unserem Verbandsgebiet angekommen!

Der Biber wurde vom Menschen ausgerottet und war ca. 400 Jahre lang verschwunden. Nun kehrt er langsam  in unsere Landschaft zurück. Vor seiner Ausrottung war er auch in Thüringen flächendeckend vorhanden.  Ortsbezeichnungen, wie Bibra oder Bieberbach, erinnern noch heute an ihn. Seit 2007 ist er in Thüringen wieder beheimatet.
Auch an einzelnen Gewässern im Gebiet des Unterhaltungsverbandes ist der Biber wieder anzutreffen, u.a. an der Schönau, am Unterharlesbach oder an der Nordheimer Grüne.

Lesen Sie hier den Artikel im Meininger Tageblatt vom 08.01.2021!

"Biberdamm fachkundig entfernt" 

Sigrid Nordmeyer


Meiningen-Nordheim - Das Aufgebot an Fachleuten war groß. Die kundige Beseitigung eines Biberdammes sieht man nicht alle Tage. Und Tierfreunde wissen, wie sehr eine heimisch gewordene Biberfamilie die Gemüter erregen kann. Manche behaupten sogar, dass es regelrechte "Bibergegner" gebe. Schäden in der Land- und Forstwirtschaft würden allzu häufig aufgebauscht. Andere wiederum finden die Tiere einfach nur putzig.

Den vollständigen Artikel lesen Sie auf www.insuedthüringen.de.

Wo der Biber gestaltet, da entstehen manchmal Konfliktsituationen!

Biber stauen unsere Gewässer auf. Dort, wo der Mensch die Gewässer und deren Ufer intensiv nutzt, da treten Konflikte auf.
Wichtig ist es, miteinander zu reden! Denn Reden bringt Segen! 
Wer einen Biberdamm vorsätzlich entfernt, beschädigt oder zerstört, der begeht eine Straftat!

Auf dem Bild ist einer von vier Dämmen in der Nordheimer Grüne zu sehen.
Durch den Biberdamm wird der ordnungsgemäße Wasserabfluss in der Nordheimer Grüne nicht mehr gewährleistet und somit ist die Oberflächenentwässerung in der naheliegenden Ortslage gefährdet.
Der Gewässerunterhaltungsverband ist für die Herstellung bzw. Sicherung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses zuständig.

Der Biber ist eine nach Naturschutzrecht streng geschützte Tierart. Da für diese Tiere und ihre Lebensstätten naturschutzrechtliche Zugriffsverbote bestehen, war im vorliegenden Fall zu prüfen, inwieweit diese Verbote mittels naturschutzrechtlicher Ausnahme oder Befreiung überwunden werden können. Zur Prüfung des Anliegens sowie zur sachgerechten Entscheidungsfindung fanden gemeinsame Vor-Ort-Beratungen mit der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Wasserbehörde, dem Gewässerunterhaltungsverband Hasel/Lauter/Werra, der Gemeinde Grabfeld und der Natura 2000-Station „Grabfeld“ statt 

Der Gewässerunterhaltungsverband stellte einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Verboten des § 44 BNatSchG zur Entnahme des Biberdammes bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde.  Der Gewässernterhaltungsverband Hasel/Lauter/Werra (GUV) erhielt eine Ausnahme gemäß § 45 Abs. 7  Satz 1 Nr. 1 BNatSchG von den Verbotsvorschriften des besonderen Artenschutzes gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG zur Beseitigung eines Biberdamms sowie zur Vereitelung eines neuerlichen Dammbaus. 
Auf dem Bild ist der Zustand des Gewässers nach der Beseitigung des Dammes zu sehen.

Beseitigung des Biberdammes

Vergrämungsmaßnahme

Anbringung einer Sperre mit Plastikkanistern 

Ausgleich des Eingriffes

Aufwertung des Biberhabitats mit 25 Weidensetzstangen