Komm in unser Team!
Wir suchen DICH!
Im Gewässerunterhaltungsverband sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt
zwei 50 % Stellen als
Sekretär/in/Verwaltungskraft (m/w/d)
und eine Krankheitsvertretungsstelle als
Flussarbeiter/in/Garten- und Landschaftsbauer/in (m/w/d)
zu besetzen.
Verbandsschau 2022
In diesem Jahr führen wir gemeinsam mit der Unteren Wasserbehörde eine Schau durch.
Die Gewässer- und Verbandsschau ist öffentlich, die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, sich zu den besichtigten Abschnitten zu äußern.
Bei Durchführung der Gewässer- bzw. Verbandsschau entsteht die Notwendigkeit, die an die Gewässer angrenzenden Grundstücke durch die Schaukommission und die Schaubeauftragten zu betreten. Das Betretungsrecht ist gesetzlich geregelt und begründet sich auf § 101 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz. Eine entsprechende Bekanntgabe ist bereits erfolgt.
Am 13.12.2022 ist ab 9:00Uhr die Begehung des Fließgewässers „Lubenbach“ im Stadtgebiet Zella-Mehlis vom Gewerbegebiet „Hollandsmühle“ bis zur Beethovenstraße vor dem Meeresaquarium geplant. Treffpunkt ist am 13.12.2022 um 9:00 Uhr am Wanderparkplatz im Lubenbachtal Autobahnabfahrt 18 Oberhof/Zella-Mehlis.
Die Schau am Fließgewässer „Dreisbach“ findet am 14.12.2022 im Suhler Ortsteil Heinrichs vom Quellgebiet bis zur Mündung in die „Hasel“ statt. Treffpunkt ist am 14.12.2022 um 9:00 Uhr im Gewerbepark Simson (Simsonstraße/Straßenbrücke Dreisbach).
Jahresabschluss 2021
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2021 wurde am 28.11.2022 der Verbandsversammlung vorgestellt und einstimmig beschlossen. Unter dem Link "Maßnahmenliste 2021" finden Sie die in 2021 von unseren Flussarbeitern durchgeführten Maßnahmen.
Gewässerunterhaltung in Bildern 2021
Nachfolgend haben wir Ihnen einige vorher/nachher Bilder von Unterhaltungsmaßnahmen aus dem letzten Jahr zusammengestellt, welche von unseren Flussarbeitern durchgeführt wurden.
Der Biber ist in unserem Verbandsgebiet angekommen!
Der Biber wurde vom Menschen ausgerottet und war ca. 400 Jahre lang verschwunden. Nun kehrt er langsam in unsere Landschaft zurück. Vor seiner Ausrottung war er auch in Thüringen flächendeckend vorhanden. Ortsbezeichnungen, wie Bibra oder Bieberbach, erinnern noch heute an ihn. Seit 2007 ist er in Thüringen wieder beheimatet.
Auch an einzelnen Gewässern im Gebiet des Unterhaltungsverbandes ist der Biber wieder anzutreffen, u.a. an der Schönau, am Unterharlesbach oder an der Nordheimer Grüne.
Lesen Sie hier den Artikel im Meininger Tageblatt vom 08.01.2021!
"Biberdamm fachkundig entfernt"
Sigrid Nordmeyer
Meiningen-Nordheim - Das Aufgebot an Fachleuten war groß. Die kundige Beseitigung eines Biberdammes sieht man nicht alle Tage. Und Tierfreunde wissen, wie sehr eine heimisch gewordene Biberfamilie die Gemüter erregen kann. Manche behaupten sogar, dass es regelrechte "Bibergegner" gebe. Schäden in der Land- und Forstwirtschaft würden allzu häufig aufgebauscht. Andere wiederum finden die Tiere einfach nur putzig.
Den vollständigen Artikel lesen Sie auf www.insuedthüringen.de.
Wo der Biber gestaltet, da entstehen manchmal Konfliktsituationen!
Biber stauen unsere Gewässer auf. Dort, wo der Mensch die Gewässer und deren Ufer intensiv nutzt, da treten Konflikte auf.
Wichtig ist es, miteinander zu reden! Denn Reden bringt Segen!
Wer einen Biberdamm vorsätzlich entfernt, beschädigt oder zerstört, der begeht eine Straftat!
Auf dem Bild ist einer von vier Dämmen in der Nordheimer Grüne zu sehen.
Durch den Biberdamm wird der ordnungsgemäße Wasserabfluss in der Nordheimer Grüne nicht mehr gewährleistet und somit ist die Oberflächenentwässerung in der naheliegenden Ortslage gefährdet.
Der Gewässerunterhaltungsverband ist für die Herstellung bzw. Sicherung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses zuständig.
Der Biber ist eine nach Naturschutzrecht streng geschützte Tierart. Da für diese Tiere und ihre Lebensstätten naturschutzrechtliche Zugriffsverbote bestehen, war im vorliegenden Fall zu prüfen, inwieweit diese Verbote mittels naturschutzrechtlicher Ausnahme oder Befreiung überwunden werden können. Zur Prüfung des Anliegens sowie zur sachgerechten Entscheidungsfindung fanden gemeinsame Vor-Ort-Beratungen mit der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Wasserbehörde, dem Gewässerunterhaltungsverband Hasel/Lauter/Werra, der Gemeinde Grabfeld und der Natura 2000-Station „Grabfeld“ statt
Der Gewässerunterhaltungsverband stellte einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Verboten des § 44 BNatSchG zur Entnahme des Biberdammes bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde. Der Gewässernterhaltungsverband Hasel/Lauter/Werra (GUV) erhielt eine Ausnahme gemäß § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG von den Verbotsvorschriften des besonderen Artenschutzes gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG zur Beseitigung eines Biberdamms sowie zur Vereitelung eines neuerlichen Dammbaus.
Auf dem Bild ist der Zustand des Gewässers nach der Beseitigung des Dammes zu sehen.
Beseitigung des Biberdammes
Vergrämungsmaßnahme
Anbringung einer Sperre mit Plastikkanistern
Ausgleich des Eingriffes
Aufwertung des Biberhabitats mit 25 Weidensetzstangen